Zusammenfassung des Emissionsminderungsplans für Flufenacet

In Belgien wurde Flufenacet in Oberflächengewässern in Konzentrationen gefunden, die über den Umweltqualitätsnormen (UQN) liegen. Deshalb haben sieben Zulassungsinhaber (Adama Registrations B.V., Albaugh TKI D.O.O., BASF Belgium CCCV, Bayer CropScience SA-NV, Globachem N.V., Mitsui AgriScience International SA/NV und UPL Europe LTD) sich verpflichtet, die verfügbaren Überwachungsdaten (2009-2019) zu analysieren, diese auf eindeutige Zusammenhänge mit der Verwendung von Produkten auf Flufenacet-Basis zu untersuchen und Massnahmen zur Reduzierung der Anzahl und des Ausmasses der Grenzwertüberschreitungen vorzuschlagen.

Grenzwerte

Bisher gilt Flufenacet nicht als prioritärer Stoff im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Es gibt für diesen Wirkstoff keine europäischen Wasserqualitätsnormen. Der aktuelle Emissionsminderungsplan richtet sich nach den regionalen Umweltqualitätsnormen von 2010:

  • Für die akute Exposition wurde ein Grenzwert von 0,315 μg/l festgelegt (ZHK-UQN).
  • Für die chronische Exposition wurde ein Grenzwert von 0,167 μg/l festgelegt (JD-EQS).

Anwendungen

Die derzeit zugelassenen Produkte auf Flufenacet-Basis sind alle zur professionellen Anwendung bestimmt. Bis 2016 waren jedoch einige Flufenacet-haltige Produkte für die nicht-professionelle Anwendung auf dem Markt. In der Praxis wurde Flufenacet ab 2016 im Anbau von Getreide (Anwendung etwa Oktober-November), Mais und Kartoffeln (Anwendung etwa April-Juni) eingesetzt.

Wirkstoffeigenschaften

Aus den Eigenschaften des Wirkstoffs lässt sich ableiten, dass Flufenacet ein nicht-flüchtiges, mässig beständiges und mässig mobiles Herbizid ist. 

Analyse

Generell ging über den Zeitraum von 2009 bis 2019 die Anzahl der Standorte und Messungen mit Grenzwertüberschreitungen zurück. Dieser Rückgang könnte auf mehrere Beschränkungen der Verwendung von Produkten auf Flufenacet-Basis zurückzuführen sein, die vor allem für nicht-professionelle Anwender galten. Zudem hatten die Kampagnen nationaler und regionaler Behörden sowie das Verbot der allgemeinen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf kommunalen Flächen von 2015 wahrscheinlich deutliche Auswirkungen auf die Menge der für nicht-landwirtschaftliche Anwendungen eingesetzten Pestizide und die damit verbundene Freisetzung von Flufenacet in Oberflächengewässer. Trotz dieser Beschränkungen wurden auch 2019 noch an vielen der untersuchten Standorte Grenzwertüberschreitungen beobachtet.

Es wurde eine eingehende Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob die ermittelten Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern in Zusammenhang mit der Landnutzung, Erosion und/oder Witterungsmustern stehen könnten. Dabei wurden Gewässer, in denen häufig oder dauerhaft überhöhte Konzentrationen im Oberflächenwasser festgestellt wurden, besonders detailliert untersucht. In Flandern und Wallonien war ein klares saisonales Muster mit Spitzenwerten im Juni und im November zu beobachten. Diese Spitzen können in Zusammenhang mit den vorherrschenden Anbauprodukten in den beiden Regionen stehen. Vor allem in Flandern führte die Aufhebung der Zulassung für die nicht-professionelle FFA-Anwendung im Jahr 2016 zu einem signifikanten Rückgang der Grenzwertüberschreitungen im Juni.

An Standorten mit hohen Überschreitungen wurden Flufenacet-Emissionen durch punktuelle Verluste, Verluste durch Erosion/Oberflächenablauf und in gewissem Masse auch die Anfälligkeit für Abdrift festgestellt. Der gehäufte Anbau von Mais und Kartoffeln in Westflandern wurde ebenfalls als Risikofaktor identifiziert. Weiter stellte ein weniger intensiver Anbau dieser Nutzpflanzen auf erosionsanfälligen Feldern ein potenzielles Risiko für Grenzwertüberschreitungen im Oberflächenwasser dar.

Um die Freisetzung von Flufenacet in Oberflächengewässer weiter zu reduzieren, schlagen die Zulassungsinhaber mehrere Massnahmen zur Reduzierung der Emissionen vor.

Emissionsminderungsmassnahmen

Die folgenden kulturspezifischen Massnahmen zur Emissionsminderung werden die weitere Freisetzung von Flufenacet in belgische Oberflächengewässer reduzieren:

  • Da Erosion zum Eintrag von Flufenacet in Oberflächengewässer führen kann, wird vorgeschlagen, die Anwendung des Produkts auf erosionsanfälligen Böden zu verbieten, es sei denn, es werden Massnahmen zur Erosionsvermeidung getroffen. Deshalb sollte der Satz SPe2* in allen Zulassungen und Kennzeichnungen von Produkten auf Flufenacet-Basis enthalten sein.
  • Im Maisanbau werden verbindliche Emissionsminderungsmassnahmen wie ein 20 Meter breiter Vegetationsfilterstreifen auf Feldern neben Oberflächengewässern weiter befürwortet. Zusätzlich dürfen ab der Anwendungssaison 2022 Produkte auf Terbuthylazin-Basis nur alle 36 Monate angewendet werden, wobei die Anwendungen in den vorhergehenden 36 Monaten berücksichtigt werden. Dies wird sich auch auf die Anwendung von Flufenacet in Mais auswirken, da nur kombinierte Produkte mit Terbuthylazin zugelassen sind.
  • Im Kartoffelanbau wird die folgende Emissionsminderungsmassnahme eingeführt: „Auf Feldern mit sehr hohem Erosionsrisiko (violette Felder) und hohem Erosionsrisiko (rote Felder) in Flandern und mit einem R-Code gekennzeichneten Feldern in Wallonien ist die Anlage von Mikrodämmen oder die Anwendung von konservierender Bodenbearbeitung vorgeschrieben, wenn diese Felder neben Oberflächengewässern oder harten Oberflächen liegen.“
  • Für Wintergetreide wird die Anwendung von Produkten auf Flufenacet-Basis begrenzt: „Maximal eine Anwendung von Produkten auf Flufenacet-Basis pro Kultur“. Dadurch wird die Anzahl der möglichen Anwendungen sowie der Füll- und Spülvorgänge des Spritzbehälters reduziert und damit auch das Risiko von punktueller Kontamination, Abdrift, Erosion und Oberflächenablauf.

Um so effizient und transparent wie möglich zu sein, sollten diese Massnahmen als Beschränkungen in allen Zulassungsbescheinigungen für bestehende und neue Produkte enthalten sein. Darüber hinaus ist eine Diskussion darüber erforderlich, wie die Umsetzung dieser Massnahmen kontrolliert werden soll. Dies wird als sehr wichtig angesehen, um die korrekte Einhaltung der vorgeschlagenen Massnahmen sicherzustellen.

Ausserdem wird die Fortsetzung von Produkt-Stewardship-Aktionen zur Vermeidung von Punktverlusten und diffusen Verlusten dazu beitragen, das Bewusstsein der professionellen Anwender für die Auswirkungen ihres Verhaltens weiter zu schärfen, etwa durch die Sensibilisierung für eine sichere Anwendung (durch Broschüren, Fachartikel ...), Fortbildungen im Rahmen der Phytolizenz, Förderung des Fyteauscans für eine spezifische Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die vermehrte Einführung geschlossener Transfersysteme.

Abschliessend werden regionalspezifische Massnahmen in Westflandern empfohlen und in Betracht gezogen, da dort eine Häufung kritischer Standorte zu verzeichnen ist. Es können Massnahmen zur Vermeidung von Punktverlusten und diffusen Verlusten festgelegt werden. 

Den zuständigen Behörden würden die Zulassungsinhaber raten, die Überwachungskampagnen fortzusetzen, vor allem an Standorten mit regelmässigen Grenzwertüberschreitungen. Die Verfügbarkeit von Überwachungsdaten, für die über mehrere aufeinanderfolgende Jahre in regelmässigen Abständen (max. ein Monat) an derselben Stelle Proben genommen werden, wäre sehr hilfreich, um festzustellen, wo und wie Kontaminationen entstehen, um das Verhalten von Flufenacet in der Umwelt über einen längeren Zeitraum besser zu verstehen und die Wirkung der vorgeschlagenen Emissionsminderungsmassnahmen zu beurteilen.

Die Zulassungsinhaber sind zuversichtlich, dass die oben genannten Massnahmen und Stewardship-Aktionen zu einem weiteren Rückgang der Flufenacet-Emissionen in belgischen Oberflächengewässern führen werden.

*SPe2: Zum Schutz von Wasserorganismen darf das Produkt nicht auf erosionsanfälligen Parzellen ausgebracht werden. Für die flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt gilt dies für Parzellen, die als „stark erosionsanfälllig“ eingestuft sind. Für die wallonische Region entspricht dies Parzellen, die mit einem R-Code gekennzeichnet sind. Wenn Vorkehrungen gegen Erosion getroffen werden, wie sie in den regionalen Gesetzgebungen festgelegt sind, kann die Verwendung erlaubt werden.