Der Dienst Pflanzenschutzmittel und Düngeprodukte ist Teil des Föderalen Offentlichen Dienstes (FÖD) Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, nämlich der Generaldirektion für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel (DGAPF). Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Wir sind für die föderale Politik bezüglich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Düngeprodukten zuständig. Es gibt allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Diese gelten für alle Produkte und sind gesetzlich festgelegt. Bei den Maßnahmen geht es hauptsächlich um die Bedingungen für das Inverkehrbringen durch die Hersteller.
Die meisten Düngeprodukte dürfen frei vermarktet werden, wenn sie der europäischen oder nationalen Gesetzgebung entsprechen. Alle anderen Düngeprodukte sowie alle Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit einer besonderen Zulassung gehandelt werden. Diese wird erst nach einer gründlichen Bewertung eines Antragsdossiers zugestellt.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über unsere Aktivitäten. Klicken Sie auf ‘mehr lezen’ für zusätzliche Informationen.
Pflanzenschutzmittel
Der größte Teil unserer Arbeit besteht aus der Analyse von Antragsdatensätzen und Studien in Bezug auf die Beantragung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, um zu beurteilen, ob diese unter der aktuellen föderalen und europäischen Gesetzgebung in Belgien in Verkehr gebracht werden können.
Phytolizenz
Jeder berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln muss über eine Lizenz verfügen, die sogenannte Phytolizenz. Wir sind für die Erteilung dieser Genehmigungen verantwortlich.
Düngeprodukte
Wir bewerten den Mehrwert der Düngeprodukte für die Landwirtschaft sowie die Auswirkungen auf die Volksgesundheit und die Gewächse.
Plan zur Verringerung
Für alle Pflanzenschutzmittel, die zugelassen sind, entwickeln wir zusätzliche allgemeine Maßnahmen, um die potenziellen Risiken weiter einzuschränken. Zu diesem Zweck entwickeln wir den föderalen Plan zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und koordinieren den Nationalen Aktionsplan zur Verringerung von Pestiziden (NAPAN).
Finanzierung
Ein Zulassungsantrag wird von Unternehmen eingereicht und muss relevante wissenschaftliche Studien beinhalten. Diese Studien werden im Auftrag der Unternehmen durchgeführt (und demzufolge von diesen Unternehmen finanziert). Für die Bewertung der Studien und die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr angerechnet. Für Pflanzenschutzmittel wird auch ein Beitrag zu den jährlich verkauften Mengen angerechnet. Die erhaltenen Beträge werden in einen separaten Fonds eingezahlt, den wir verwalten.