Phytolizenz

Grundsätzlich wird mit den Vorsichtsmaßnahmen, die auf alle Pflanzenschutzmittel Anwendung finden, bei der Verwendung ein hinnehmbares Risiko erreicht. In der Praxis hängt die Einhaltung dieser Maßnahmen an erster Stelle vom Verwender ab. Kontrollen regen zwar zur Umsetzung dieser Maßnahmen an, doch sind gebührende Information und Sensibilisierung der Verwender von Pflanzenschutzmitteln über Ihre Verantwortung unerlässlich.

So ist der Markt für Produkte für berufliche Zwecke seit 2017 nur noch für Inhaber eines Kenntnisnachweises, der sog. Phytolizenz, zugänglich. Dieser Nachweis wurde im Rahmen der Programme 2005-2012 und 2013-2017 des föderalen Plans zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes eingeführt.

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