Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, die nach spezifischen Regeln und Methoden durchgeführt werden, um die Ergebnisse zu vergleichen. Diese Methode gewährleistet solide und zuverlässige Studien. Diese Studien werden von akkreditierten und regelmäßig überprüften Laboratorien durchgeführt. Ab dem 27. März 2021 wird es auch den europäischen Behörden möglich sein, selber Studien zur Überprüfung der Ergebnisse durchführen zu lassen.
Die europäische Gesetzgebung schreibt vor, welche Auswirkungen auf welche Organismen, nach welchen Methoden untersucht werden müssen und was die Normen (die maximal zulässige Auswirkungen) sind. Diese Gesetzgebung ist ein Kompromiss zwischen dem, was machbar ist, und dem, was wünschenswert wäre. Um alle möglichen Risiken auszuschließen, sollten - aus wissenschaftlicher Sicht - alle möglichen Auswirkungen auf alle möglichen Organismen untersucht werden, aber dies ist nicht realistisch. Dies würde einen unbegrenzten Einsatz von Mitteln und Zeit erfordern und daher die Zulassung jedweder Mittel unmöglich machen. Die Gesetzgebung erlegt die Bewertung für eine begrenzte Anzahl von Organismen auf, aus denen die Risiken für andere Organismen abgeleitet werden. Studien an Menschen werden weder beantragt noch akzeptiert, aber zur Beurteilung der Auswirkungen auf Menschen basiert man auf Säugetierstudien. Gleichzeitig sollten Studien an Wirbeltieren so weit wie möglich vermieden werden.
Während des Zulassungsverfahrens überprüfen wir, ob das Produkt mit der Gesetzgebung übereinstimmt. Zulassungsanträge müssen die von dieser Gesetzgebung vorgeschriebenen Informationen enthalten. Solange das Produkt mit der Gesetzgebung übereinstimmt, können keine Maßnahmen ergriffen werden. Dies gibt dem Zulassungsinhaber (antragstellende Unternehmen) die notwendige Rechtssicherheit, um sich mit der Durchführung von Studien, dem Bau von Produktionsanlagen und dem Aufbau einer Logistikkette zu beschäftigen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Zweifeln über bestimmte Auswirkungen, können vom Zulassungsinhaber zusätzliche Informationen angefordert werden
Wir bewerten jedes Pflanzenschutzmittel individuell und nicht die kombinierte Auswirkung verschiedener Pflanzenschutzmittel zusammen. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Kombinationen wäre es unmöglich, alle möglichen Auswirkungen zu bewerten. Darüber hinaus gibt es dafür keine wissenschaftlich validierten Methoden, es sei denn für eine begrenzte Anzahl spezifischer Kombinationen.
Bei dieser Bewertung wird auch die Auswirkung der Aussaat von behandeltem Saatgut wird ebenfalls bewertet. Auch die Pflanzenschutzmittel, die zum Schutz des Saatguts vor Insekten oder Schimmeln eingesetzt werden, gelangen nämlich in die Umwelt und können dort negative Auswirkungen haben.
Für jedes zugelassene Produkt werden spezifische Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese Maßnahmen müssen auf dem Etikett des vermarkteten Produkts erwähnt werden.