Phytolizenz

Jeder berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln muss über eine Lizenz verfügen, die sogenannte Phytolizenz. Die Phytolizenz ist fünf Jahre gültig und wird nur verlängert, wenn sich der Inhaber einer ausreichenden Ausbildung unterzieht, um seine Kenntnisse über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufrechtzuerhalten.

Auch Privatpersonen können Pflanzenschutzmittel einsetzen und benötigen dafür keine Phytolizenz. Die für den privaten Gebrauch zugelassenen Produkte sind nämlich angepasst, z.B. mit einer geringeren Konzentration oder einem weniger schädlichen Wirkstoff.

Was machen wir?

Wir sind für die Erteilung dieser Lizenzen verantwortlich.