Nationale Beschlussfassung

Nach der Bewertung werden die Anträge für Pflanzenschutzmittel dem Anerkennungsausschuss für Pestizide für landwirtschaftliche Zwecke vorgelegt. Der Anerkennungsausschuss gibt eine Stellungnahme zu den Anträgen ab und ergreift alle für die sichere Anwendung der betreffenden Pflanzenschutzmittel erforderlichen Maßnahmen. Wir erteilen die Zulassung und teilen die Entscheidung den Antragstellern und auf unserer Website mit.

Der Anerkennungsausschuss hält sich an eine Reihe von Prinzipien.  Das Antragsdossier wird von Experten aufgrund der europäischen Datenanforderungen überprüft und nach den europäischen Methodologien bewertet, und wenn der Antrag den Anforderungen entspricht, wird eine nationale Zulassung erteilt. Wenn der Antrag für einen Aspekt oder mehrere Aspekte den Anforderungen nicht entspricht, wird die Risikobewertung so weit wie möglich verfeinert, und es werden realistische Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos entwickelt, um ein akzeptables Risikoniveau zu erreichen und eine Zulassung erteilen zu können. Dies bedeutet, dass spezifische Vorsichtsmaßnahmen vom Anwender getroffen werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, wird keine nationale Zulassung erteilt.

Im Anerkennungsausschuss sind vertreten: unser Dienst, die Generaldirektion Umwelt unseres FÖD, der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, die Föderale Lebensmittelagentur, Sciensano und die Regionen. Der Minister für Volksgesundheit ist gesetzlich zuständig, aber die letzten Regierungen haben dies an den Minister für Landwirtschaft delegiert.

Angesichts der großen Zahl der Zulassungen, die jedes Jahr erteilt oder angepasst werden, wird die Erteilung der Zulassungen in der Praxis weiter an unseren Dienst delegiert. Gegen jede Entscheidung des Anerkennungsausschusses kann ein Berufungsverfahren eingeleitet werden. Wird eine Zulassung auch nach Einlegung eines Rechtsbehelfs verweigert, wird die endgültige Entscheidung zwar noch vom zuständigen Minister bestätigt.