Alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen verkauft und bei Gewächsen verwendet werden und gelangen so auf die eine oder andere Weise in unsere Nahrung oder in die Umwelt.
Wir verfolgen dies durch die Überwachung der Rückstände in Nahrungsmitteln und durch die Überwachung des Wassers. Diese Überwachung wird von den Regionen (für Wasser) und der Föderale Lebensmittelagentur (für Lebensmittel) durchgeführt.
Manchmal werden auch Überwachungsstudien veröffentlicht, die die Anwesenheit von Pflanzenschutzmitteln in der Umwelt, im menschlichen Körper oder in der Nahrung nachweisen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es keine anderen (föderalen) Normen für die Anwesenheit im menschlichen Körper, in Wildtieren oder in der Umwelt im Allgemeinen gibt. Daher können keine Maßnahmen gegen die Anwesenheit an sich ergriffen werden, es sei denn, es wird irgendwie nachgewiesen, dass die Anwesenheit negative Auswirkungen hat.
Rückstände in Lebensmitteln
Auf europäischer Ebene wird mit unserer Unterstützung für jeden Wirkstoff und jedes Lebensmittel festgelegt, wie viele Rückstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückbleiben dürfen. Zu diesem Zweck wird ein Rückstandshöchstgehalt (MRL) festgelegt. Wir überprüfen diesen Rückstandshöchstgehalt ausgiebig, in Zussamenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Föderale Lebensmittelagentur.
Der Rückstandshöchstgehalt gibt den maximalen Rückstandsgehalt wider, der nach der Verwendung gemäß der Gebrauchsanweisung erwartet werden kann. Der Hauptzweck der Rückstandshöchstgehalte besteht daher darin, zu überprüfen, ob die Landwirte die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel einhalten und beispielsweise keine verbotenen Produkte verwenden, nicht überspritzen oder die falschen Gewächse behandeln.
Die umfangreichen und systematischen Probenahmen und Analysen, die von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette durchgeführt werden, zeigen, dass die meisten (ungefähr 95%) Lebensmittel die Rückstandshöchstgehalte einhalten. Das bedeutet, dass die meisten Landwirte die detaillierten Gebrauchsanweisungen genauestens einhalten und sich an die Höchstdosis, die maximale Anzahl zugelassener Anwendungen, die Wartezeit vor der Ernte oder eventuelle andere Einschränkungen halten. Darüber hinaus werden die Versteigerungen, vor der Vermarktung der geernteten Pflanzenprodukte, mit eigenen Analysen überprüfen, ob dies der Fall ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sammelt die nationalen Ergebnisse jährlich in Gesamtberichten und führt auch eine Analyse der möglichen Auswirkungen auf die Volksgesundheit durch. Bisher wurde diese Auswirkung immer als gering eingeschätzt.
Rückstände im Wasser
Die Regionen analysieren Oberflächen- und Grundwasser auf Pestizidgehalt. Die Regionen sind für die Überwachung des Wassers zuständig, sowohl des Oberflächenwassers, um die Qualität der Umwelt zu überwachen, als auch des Wassers, das für die Produktion von Trinkwasser verwendet wird, im Hinblick auf die Qualität für den Verbraucher. Wir arbeiten mit den Herstellern zusammen, um die Verschmutzung des Oberflächenwassers zu verringern.
Die Analyseergebnisse werden mit den Normen verglichen, um festzustellen, ob restriktive Maßnahmen erforderlich sind. Für Oberflächengewässer gibt es föderale Zulassungsnormen pro Wirkstoff. Im Falle regelmäßiger Überschreitungen werden Maßnahmen ergriffen, indem die Zulassung angepasst oder widerrufen wird.
Es gibt auch regionale Normen für Oberflächenwasser. Gemeinsam mit den Regionen streben wir eine Harmonisierung dieser Normen einerseits und ihre Einhaltung andererseits an, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für föderale Maßnahmen gibt.
In Belgien dient das Grundwasser hauptsächlich als Trinkwasser, aber auch Oberflächenwasser wird genutzt. Für Trinkwasser gelten feste Normen, nämlich 0,1 µg/l für jeden Wirkstoff und 0,5 µg/l für die Gesamtsumme. Für Mineralwasser dagegen gibt es eine separate Gesetzgebung, die besagt, dass das Wasser völlig frei von allen Verunreinigungen sein muss.