Düngeprodukte

Dazu gehören alle künstlichen Düngeprodukte und organischen Dünger, aber auch Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Topferde, Schlamm aus Kläranlagen oder andere Überschüsse, die in der Landwirtschaft valorisiert werden können. Auch Biostimulatoren für Pflanzen gehören dazu. 

Ein Düngeprodukt, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrat, Klärschlamm oder ein verwandtes Produkt darf in Belgien erst dann auf den Markt gebracht werden, wenn es den Anforderungen der Positivliste entspricht oder nach Erhalt der Zulassung für das Inverkehrbringen. Die Positivliste beschreibt die zugelassenen Produkte und ist auf EU-Ebene festgelegt. Für alles, was nicht auf EU-Ebene zugelassen ist, muss eine nationale Zulassung (Ausnahmeregelung) beantragt werden.

Was machen wir?

Wir bewerten den Mehrwert der Düngeprodukte für die Landwirtschaft sowie die Auswirkungen auf die Volksgesundheit und die Gewächse.

Die Regionen sind für das Recycling von landwirtschaftlichen Abfällen und den Umweltschutz verantwortlich.