Sprühapparatur

Das nachfolgende Dokument richtet sich vor allem an die Hersteller von Sprühapparatur. Es erklärt die Klassifizierung von abdriftreduzierenden Sprühapparaturen und -düsen und das zu befolgende Verfahren für die Registrierung dieses Materials in Belgien.

Die Liste der abdriftreduzierenden Apparatur finden Sie hier.

Kontrolle

Die vorgeschriebene Kontrolle der Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel wird durch den Königlichen Erlass vom 13. März 2011 geregelt.  Dieser Erlass wird durch das Rundschreiben über die technische Kontrolle von Spritzgeräten (PCCB/S1/662485) ergänzt.

Alle Geräte, die zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden können, müssen alle drei Jahre einer solchen Prüfung unterzogen werden.

Die Kontrolle der Sprühgeräte fällt in den Zuständigkeitsbereich der FASNK. Sie wird jedoch in der Praxis an zwei zugelassene Kontrollstellen delegiert:

  • das Centre wallon de Recherches agronomiques de Gembloux (CRA-W), für die wallonischen Provinzen
  • das Instituut voor Landbouw- en Visserijonderzoek (ILVO) in Gent für die flämischen Provinzen und die Brüsseler Region.

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