Wasserverschmutzung

Der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln - und insbesondere Sprühanwendungen - kann zu einem Risiko für Wasserorganismen führen, die im Oberflächenwasser in der Umgebung der behandelten Pflanzen leben. Die Verunreinigung von Oberflächengewässern durch Pflanzenschutzmitteln kann verschiedene Ursachen haben, die in zwei Kategorien eingeteilt werden können: Verunreinigungen infolge zugelassener Anwendungen und Verunreinigungen infolge nicht zugelassener Praktiken.

Verunreinigungen infolge nicht zugelassener Praktiken umfassen alle Anwendungen, die nicht zugelassen sind. Nicht zugelassene Praktiken können örtliche und/oder diffuse Verunreinigungen von Oberflächengewässern verursachen, die unzumutbar sind. Örtliche Verunreinigungen sind beispielsweise die direkte oder indirekte Einleitung von Abwasser mit Rückständen in die Kanalisation. Es spricht für sich, dass diese Praktiken rechtswidrig sind und schädliche Auswirkungen auf die Volksgesundheit und Umwelt haben können.

Maßnahmen zur Verringerung der Verunreinigung von Oberflächengewässern

Quellen der Verunreinigung infolge einer zugelassenen Anwendung sind die Abdrift von Sprühnebel, der Abfluss, die Erosion oder die Drainage.

Die Auswirkungen möglicher Verunreinigungen infolge einer zugelassenen Anwendung werden während des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln beurteilt. Um diese möglichen Verunreinigungen zu vermeiden, müssen risikomindernde Maßnahmen von den Anwendern getroffen werden. Diese risikomindernden Maßnahmen sind auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel aufgeführt. Als risikomindernde Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern werden „Pufferzonen“ vorgeschlagen.

Die Broschüre „Schutz von Oberflächengewässern beim Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln“ definiert diese risikobeschränkenden Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern, die praktischen Anweisungen ebenso wie das Material zur Verringerung der Abdrift, die von den föderalen Diensten zugelassen sind.

Neben den in der Broschüre beschriebenen föderalen Maßnahmen bestehen auch Maßnahmen auf regionaler Ebene. Die Broschüre „Für einen besseren Schutz des Wassers“ bietet eine Übersicht der verschiedenen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene. Diese Broschüre möchte gewerbliche und nicht gewerbliche Anwender sensibilisieren und bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen beim Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Oberflächengewässern unterstützen.

Auf Wunsch können Hersteller von Sprühapparatur ihr Material in der Liste der zugelassenen Materialien, die die Abdrift reduzieren, wie in diesem Dokument beschrieben, klassifizieren lassen.

Ein spezieller Fall ist in der Veröffentlichung vom 26.11.2015 über die Verpflichtung, eine grasbewachsene Pufferzone von 20 Metern zwischen Parzellen, die mit Produkten auf der Grundlage von Terbuthylazin behandelt werden, und Oberflächengewässern einzurichten, beschrieben. Weitere Informationen zu den praktischen Aspekten bezüglich der Einrichtung einer grasbewachsenen Pufferzone finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu grasbewachsenen Pufferzonen für Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage von Terbuthylanzin“.