Gewässerbelastung

Im NAPAN-Programm für den Zeitraum 2013-2017 (siehe das Projekt Bel.10.1) haben sich alle zuständigen belgischen Behörden über eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Oberflächen- und Grundwasserbelastung durch Pflanzenschutzmittel geeinigt.

Der Schutz der Gewässer gegen PSM ist Gegenstand mehrerer Rechtsvorschriften auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Jede dieser Rechtsvorschriften begründet Pflichten zur Überwachung, zu Normen und zu Berichten. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung dieser Verpflichtungen ist derzeit eine Harmonisierung erforderlich. Die eingeleitete Maßnahme zielt darauf ab, dass bis 2017 eine Bestandsaufnahme dieser Verpflichtungen erstellt wird und die harmonisierbaren Aspekte identifiziert werden.

Bisher hat die Konzertierung zwischen den föderalen und regionalen Behörden zu einem konkreten Ergebnis geführt, nämlich:

  • die Erarbeitung - in Zusammenarbeit mit den Inhabern einer Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - eines Emissionsminderungsplan (FR/NL), die für Oberflächengewässer ein Problem darstellen. De facto kann dieser Plan nur dann umgesetzt werden, wenn zwischen den Regionen eine Einigung über eine harmonisierte Norm vorliegt.