Die hier zur Verfügung stehenden Ergebnisse der HRIs (Harmonised Risk Indicators) wurden berechnet gemäß der Methode, wie sie in Anhang IV der Richtlinie 2009/128/EG festgesetzt und detailliert beschrieben wird. Der HRI1 und der HRI2 basieren beide auf der relativen Menge (%) der in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel im Vergleich zu den Jahren 2011-2013. Für HRI1 wird diese Menge im Gewicht des Wirkstoffs, das jährlich in Verkehr gebracht wird, ausgedrückt. Für HRI2 wird diese Menge als die Zahl der jährlich erteilten Notfallzulassungen ausgedrückt.
Die Wirkstoffe werden je nach Art in vier Gruppen und sieben Kategorien unterteilt.
- Gruppe 1 enthält die Mikroorganismen mit geringem Risiko (Kategorie A) und die chemischen Stoffe mit geringem Risiko (Kategorie B).
- Gruppe 2 enthält die Mikroorganismen (Kategorie C) und die chemischen Stoffe (Kategorie D), die in Anwendung der Verordnung 1107/2009 genehmigt sind und die nicht in eine der anderen Gruppen aufgenommen sind.
- Gruppe 3 enthält die Stoffe, die in Betracht kommen, um ersetzt zu werden; sie sind weiter in die Kategorien E und F unterteilt, abhängig vom Kriterium, das zu ihrer Einteilung als Stoff, der in Betracht kommt, um ersetzt zu werden, geführt hat.
- Gruppe 4 enthält die Stoffe, die in Anwendung der Verordnung 1107/2009 nicht (mehr) genehmigt sind. Diese Stoffe bilden die Kategorie G.
Die Reihenfolge der Gruppen und Kategorien spiegelt eine intrinsisch zunehmende Gefahr der Wirkstoffe wider, unabhängig von jeder Erwägung hinsichtlich deren Anwendung.
Die Ergebnisse von HRI1 und HRI2 ergeben sich aus der Summe der für die Gruppen 1 bis 4 erhaltenen Werte, nachdem auf jede dieser Gruppen ein Koeffizient von beziehungsweise 1, 8, 16 oder 64 angewandt wird. Mit anderen Worten: Eine Änderung der Menge für Gruppe 4 wird das Endergebnis der Indikatoren 64 Mal mehr beeinflussen als eine gleiche Änderung für Gruppe 1.
Indem die Europäische Kommission die Indikatoren HRI1 und HRI2 in dieser Weise aufbaut, verwendet sie die verfügbaren statistischen Daten, um die Effekte der europäischen Politik in Sachen Risikominderung bezüglich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln zu illustrieren.
Es sei bemerkt, dass diese Methode zur Berechnung des Risikos nicht im Zusammenhang mit der Messung des Risikos im Rahmen einer Risikobewertung laut Verordnung 1107/2009 steht.
Zusammengefasst heißt es dass, wenn das Ergebnis für eine Kategorie zunimmt, die einschlägigen Wirkstoffe in Menge zunehmen (in Gewicht für HRI1; in Zahl der Zulassungen für HRI2). Das Endergebnis für einen HRI in seiner Ganzheit, wie zusammengesetzt aus den Ergebnissen für jede Kategorie, spiegelt aber nicht länger nur die Menge des Wirkstoffs in kg (HRI1) oder die Zahl der Notfallzulassungen (HRI2) wider, da die Kategorien mit einer höheren Nummer in diesem Endergebnis in künstlicher Weise viel schwerer ins Gewicht fallen.