Diese Daten werden durch den FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 28. Februar 1994 über die Zulassung und die Genehmigung von Unternehmen für die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Verpackung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke erhoben. Sie werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlament und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden verarbeitet und verbreitet.
Die jährlichen Daten zum Verkauf eines jeden kommerziellen Produkts, das als Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden darf, werden dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt durch Zulassungsinhaber übermittelt. Der FÖD verarbeitet dann die erhobenen Daten. Diese dienen zur Festlegung der Höhe des zu entrichtenden Beitrags fürs Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel und zur Berechnung der Zustandsindikatoren in der NAPAN-Übersichtstabelle.
Methode
Die Mengen an kommerziellen Produkten (kg bzw. Liter) werden anhand der Konzentration an Wirkstoff eines jeden Produkts in Wirkstoff (kg) umgesetzt. Die mitgeteilten Verkäufe entsprechen den in Belgien verkauften PSM mit Ausnahme sämtlicher ausgeführten Produkte.
Diese Daten werden nach der 2015 durch EUROSTAT festgelegten harmonisierten Klassifikation der Stoffe gefiltert. Diese Klassifikation wird fünfjährlich aktualisiert. Um gültig zu sein, setzt der Vergleich zwischen den belgischen Verkaufsdaten und den Verkaufsdaten der anderen EU-Mitgliedstaaten voraus, dass dieselbe Klassifikation benutzt wird.
Im Hinblick auf eine Harmonisierung mit den EU-Mitgliedstaaten wurden Zusatzstoffe, Netzmittel, Antischaummittel, Klebstoffe, Synergisten, Safener und Desinfektionsmittel aus diesen Statistiken entfernt. Die Konzentration von kupferhaltigen Produkten wird fortan im Verhältnis zur Masse ihrer Salze und nicht mehr wie früher im Verhältnis zur Masse des Kupferäquivalents angegeben. Diese Harmonisierung fand im März 2023 statt für alle verfügbaren Jahre.
Datenschutz
Die Vertraulichkeit jüngster Daten (d.h. die weniger als 3 Jahre zurückliegen) wird durch ein Abkommen zwischen der Behörde (dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt) und der belgischen Vereinigung der Pflanzenschutzmittelhersteller (Belplant) gewährleistet. Die Daten werden ausgeblendet, wenn weniger als 3 Lieferanten einen Stoff verkaufen (Ausblendung auf alle Aggregationsebenen in einem Kaskadenprozess). Laut dem Beschluss vom 9. März 2009 des föderalen Beschwerdeausschusses für den Zugang zu Umweltinformationen sind jedoch alle Daten auf Anfrage einsehbar.
Beim Interpretieren dieser Statistiken zu beachtende Aspekte
Diese Publikation bezieht sich ausschließlich auf Verkaufszahlen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Bereich richtet sich nach verschiedenen Faktoren, u.a. den Wetterbedingungen. Außergewöhnlich feuchtes Wetter begünstigt Pilzerkrankungen und kann somit z.B. zu einem erhöhten Einsatz von Fungiziden führen.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die hier angegebene Menge kaum etwas über die Auswirkungen dieser Stoffe auf Menschen, Fauna und Umwelt aussagt, sondern eher über die inhärenten toxikologischen Eigenschaften. So kann ein hochgiftiges Produkt in geringer Menge schädlicher sein als ein weniger giftiges Produkt in großer Menge. Steigende Verkäufe bedeuten nicht notwendigerweise ein erhöhtes Risiko und umgekehrt!
Die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Menschen, Fauna und Umwelt sind unterschiedlich je nach Anwendungsweise und –Zeitpunkt : Ein im Gewächshaus verwendetes Produkt wird sich nicht auf Vögel auswirken; Ein nach der Blüte verwendetes Produkt wird keine direkten Auswirkungen auf Bienen haben.
Für bestimmte Wirkstoffe, die zur Behandlung von Saatgut zugelassen sind, werden die Mengen, die möglicherweise durch das behandelte Saatgut exportiert oder importiert werden, nicht in den Zahlen berücksichtigt.
Bedingungen für die Datennutzung
In jeglicher teilweisen bzw. ganzen Wiederveröffentlichung dieser Statistiken muss der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt als Informationsquelle genannt werden. Die detaillierten Daten dürfen insbesondere nur unter Beachtung der Bedingungen des Gesetzes vom 7. März 2007 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (B.S. vom 19. März 2007) weiterverwendet werden.
Weitere Informationen
Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zu den technischen Anforderungen für den Einsatz von PSM, zum Zulassungsverfahren für PSM, als auch zu den Bedingungen für ihr Inverkehrbringen und ihre Verwendung, oder zu den Alternativprodukten.
Detaillierte statistische Angaben zu jedem Wirkstoff sind auf Anfrage erhältlich.