Belastung von Anwohnern

Die Behandlung eines Feldes mit Pflanzenschutzmitteln darf der Gesundheit der Feldanwohner nicht schaden. Das Inverkehrbringen eines Produkts bedeutet, dass es diesbezüglich Garantien geboten werden, sofern die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Gemäß dem Programm für den Zeitraum 2013-2017 beurteilt die Föderalbehörde die Machbarkeit von Maßnahmen zur Verringerung der Anwohnerbelastung.

Infolge der Annahme des Guidance-Dokuments zur Einschätzung der Anwohnerbelastung durch die EFSA im Jahre 2015 muss an erster Stelle die Maßnahme zur Auferlegung einer minimalen Pufferzone entlang den an Wohnungen angrenzenden Feldern bewertet werden.

Das Projekt Föd. 2.7. des Programms 2018-2022 sieht die beschleunigte Einrichtung einer zusätzlichen Pufferzone entlang den an Wohnungen angrenzenden Feldern vor.