Informationen an der Verkaufsstelle

Ausgewogene Informationen an der Verkaufsstelle müssen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch nicht berufliche Verwender einen Rahmen geben. Diese EU-Verpflichtung ergänzt beide Maßnahmen, die Belgien zur Minderung des Risikos durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch nicht berufliche Verwender bereits ergriffen hat, i.e. einerseits die Differenzierung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel je nachdem diese für berufliche bzw. nicht berufliche Verwender bestimmt sind, und andererseits die permanente Verfügbarkeit eines zertifizierten Beraters an jeder Verkaufsstelle (Phytolizenz des Typs NP oder P3)

Diese Informationen an der Verkaufsstelle müssen den Leitlinien entsprechen und auf dem Guide de l’Information équilibrée (FR, NL) basieren, die in Abstimmung mit den Regionen im Rahmen des NAPAN entwickelt wurden. Vertreiber sind verpflichtet deutlich sichtbare zugelassene Informationsträger an der Stelle anzubringen, wo sich die Pflanzenschutzmittel befinden.