Gartencenter und Baumärkte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden korrekt über die Risiken zu informieren, die mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung, wie Herbiziden, Schneckenkorn, Fungiziden und Insektiziden für den Garten, verbunden sind.
Pflichten der Verkaufsstellen/Vertriebshändler
Alle belgischen Verkaufsstellen, die Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung verkaufen, müssen die von der Behörde genehmigten Plakate an den Regalen aufhängen, auf denen diese Produkte ausgestellt sind. Diese Plakate fordern die Kunden auf, Pflanzenschutzmittel im Garten sicher zu verwenden und informieren sie über nachhaltige Alternativen.
Ab dem 1. März 2026 gelten die folgenden Anweisungen für das Aufhängen von Plakaten:
- Sowohl das Plakat über die sichere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln als auch das Plakat über nachhaltige Alternativen sollten vorhanden sein.
- Die Einzelhändler haben die Wahl zwischen den folgenden drei Formaten:
- doppeltes A4 im Hochformat, wobei das zweite A4 direkt unter oder neben dem ersten aufgehängt wird; ODER
- A3 im Hochformat; ODER
- vertikales Banner (Größe 15 x 80 cm).
- Die Plakate müssen in allen Bereichen, in denen Pflanzenschutzmittel angeboten werden, ständig sichtbar sein. Sie sollten an einer gut sichtbaren Stelle aufgehängt werden, die für den Durchschnittsverbraucher ohne zusätzliche Hilfsmittel leicht lesbar ist, wobei der QR-Code leicht gescannt werden kann.
- Der Druck muss von hoher Qualität und in Farbe sein, auf einem Träger, der nicht von Hand eingerissen werden kann, wie z. B. PVC-Folie (Typ Forex), wasserfestes Papier, plastifiziertes oder laminiertes Papier oder Stoff.
Die Verkaufsstellen sorgen für ihren eigenen Druck, entweder intern oder bei einer Druckerei ihrer Wahl.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird vom Föderalen Umweltinspektorat des FÖD Volksgesundheit (für Verkaufsstellen, die nur an Privatpersonen verkaufen) und von der Föderalen Lebensmittelagentur (für Verkaufsstellen, die auch Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung verkaufen) kontrolliert.
Zugelassene Plakate ab 1. März 2026
- Plakat über die sichere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:
- Doppeltes A4: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
- A3: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
- Vertikales Banner: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
- Plakat über nachhaltige Alternativen:
- Doppeltes A4: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
- A3: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
- Vertikales Banner: auf Deutsch, auf Niederländisch, auf Französisch
Zugelassene Plakate für den Zeitraum April 2022 bis Ende Februar 2026
- Plakat "Risikomanagement im Garten".
- Mindestens eines der drei Plakate* über Alternativen zu Pestiziden:
*Für BRICO wurden die drei Plakate durch das am 16.11.2022 zugelassene Plakat ersetzt (FR/NL).
Internet-Verkäufe
Beim Verkauf von Produkten für die nichtberufliche Verwendung über das Internet muss die Online-Verkaufsseite auf jeder Seite, auf der das Produkt erscheint, das folgende Logo und den Text „Schützen Sie die Umwelt und die öffentliche Gesundheit“ anzeigen:
Schützen Sie die Umwelt und die öffentliche Gesundheit
Dieses Logo sollte einen Hyperlink enthalten, der zu den Informationen auf den oben genannten Plakaten führt, vorzugsweise einen Hyperlink zur Website „Risikomanagement“ auf Phytoweb.
Diese Verpflichtung gilt auch für ausländische Websites, die auf dem belgischen Markt Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung anbieten.
Persönliche Beratung
Natürlich können sich die Kunden auch im Geschäft über die richtige und sichere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und mögliche Alternativen beraten lassen. Die belgische Gesetzgebung schreibt vor, dass mindestens eine Person, die in jeder Verkaufsstelle von Pflanzenschutzmitteln für den nichtgewerblichen Gebrauch beschäftigt ist, eine Phytolizenz NP „Vertrieb von Produkten für die nicht-berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten“ oder P3 „Vertrieb von Produkten für die (nicht-)berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten“ besitzen muss. Diese Phytolizenz garantiert, dass die betreffende Person für den korrekten und sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung von Kunden über die Verwendung dieser Produkte, Sicherheitshinweise und Risiken für Gesundheit und Umwelt geschult wurde.
Außerdem können sich die Kunden über das kostenlose Callcenter unter der Nummer 0800 62 604 telefonisch beraten lassen, zum Beispiel wenn sie im Geschäft sind, wenn der zertifizierte Verkäufer nicht da ist oder wenn sie Fragen zur späteren Anwendung eines Pflanzenschutzmittels zu Hause haben. Die Telefonnummer des Callcenters ist auch auf den oben erwähnten Plakaten in den Geschäften angegeben.
Nationale Bestimmungen
Richtlinien, gültig bis Ende Februar 2026: Belgisches Staatsblatt vom 09.07.2018 (NL & FR)
Richtlinien, gültig ab 1. März 2026: Leitlinien v4.2 (NL/FR)
Referenzdokument für ausgewogene Informationen, die in Geschäften zu verbreiten sind
Jede Mitteilung, die allgemeine Informationen über die Gesundheits- und Umweltrisiken von Pflanzenschutzmitteln enthält, sollte sich auf den Praktischen Leitfaden für den richtigen Einsatz von Pestiziden und Alternativprodukten (NL) stützen.
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