Nationale Bestimmungen
Bezugsrahmen für die in Geschäften zur Verfügung zu stellenden ausgewogene Informationen
Jede Mitteilung, die allgemeine Informationen zu den Risiken für die Gesundheit und die Umwelt durch den Einsatz von Pestizidprodukten enthält, muss auf dem “Praktischen Leitfaden für den sachgerechten Einsatz von Pestiziden und Alternativprodukten” (FR/NL) basieren.
Verpflichtungen der Vertreiber (seit 01/04/2022)
Händler, die Pflanzenschutzmittel für die nicht gewerbliche Verwendung vertreiben, müssen die folgende Kennzeichnung verwenden:
- Das Poster "Risikomanagement im Garten".
- Mindestens eines der drei Poster über Alternativen zu Pestiziden:
- Je nach der Region:
- in Brüssel: Keine obligatorischen zusätzlichen Informationen
- in der Wallonie: Die Informationen, die auf http://environnement.wallonie.be/pesticides erwähnt sind, müssen zur Verfügung gestellt werden
- in Flandern: Keine obligatorischen zusätzlichen Informationen
Bei Verkauf über das Internet machen Vertreiber diese Informationen über das Logo (siehe unten) zugänglich. Dieses Logo wird auf jeder Seite angebracht, wo das Produkt angezeigt wird. Neben dem Logo ist der Hinweis “Lasst uns die Umwelt und die Gesundheit schützen!” zu sehen.
Konkret können o.a. Poster mindestens im A3-Format gedruckt werden. Für eine erhöhte Attraktivität empfiehlt es sich, diese in Farbe zu drucken. Ältere Poster können auch angeschlagen werden, es ist aber nicht Pflicht.
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