Die vorherigen Programme

Das erste Programm zur Verringerung des Pestizideinsatzes war für einen Zeitraum von 5 Jahren (von 2005 bis 2010) geplant. Er wurde dann bis zum Jahr 2012 verlängert.

  • Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt hat das erste Programm aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes über Produktnormen (FR/NL) und in Abstimmung mit einem breiten Spektrum an beteiligten Parteien entwickelt. Die Abstimmungsgespräche führten zum Königlichen Erlass vom 25.02.2005 zur Festlegung des ersten Programms zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke und von Biozid-Produkten. Pestizide für landwirtschaftliche Zwecke werden heute als Pflanzenschutzmittel bezeichnet. Das erste Programm wurde alle zwei Jahre, d.h. 20072009 und 2011 aktualisiert.
  • Während dieses Zeitraums wurde das Programm als „Programm zur Verringerung des Pestizid- und Biozideinsatzes“ bezeichnet.

Das zweite Programm, das für den Zeitraum 2013-2017 gilt, unterscheidet sich dadurch vom vorherigen Programm, dass es in einem europäischen und nationalen Rahmen eingebaut ist.

  • Die europäischen Verpflichtungen der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die föderalen Verpflichtungen des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen wurden in den Königlichen Erlass vom 4. September 2012 über das föderale Programm zur Verringerung des Pestizideinsatzes aufgenommen, durch den der Königliche Erlass vom 22. Februar 2005 über das erste Reduzierungsprogramm aufgehoben wurde.
  • Der föderale Plan ist jetzt Teil des nationalen Plans, auch "NAPAN" genannt (Nationaal Actieplan Plan d’Action National), der die Umsetzung verschiedener Aktionen in Zusammenarbeit mit den Regionen vorsieht. In Belgien ist die NAPAN-Taskforce das Konzertierungsorgan für den NAPAN.

Das Programm wurde in 2015 aktualisiert, indem die Frist für die Durchführung von acht Aktionen angepasst wurde.

Das dritte Programm wurde im Zeitraum 2018-2022 durchgeführt. Dieses Programm

  • wurde auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse (FR, NL) des vorherigen Programms entwickelt
  • wurde in Absprache mit den Stakeholdern nach einer umfassenden öffentlichen Umfrage (FR/NL) abgeschlossen
  • ist im königlichen Erlass vom 17.02.2019 festgelegt
  • betrifft nur Pflanzenschutzmittel
  • wurde nach der Hälfte der Laufzeit, d.h. in 2020, bewertet (Link).

Die Ergebnisse des dritten Programms werden im Abschlussbericht (Anhang) beschrieben.