Produkte auf Phosphonatbasis

Das Phosphonat-Anion HPO32- ist das aktive Molekül und stammt von Phosphonat (HPO(OR)2) ab. Phosphonate werden unter verschiedenen Bezeichnungen in Verkehr gebracht: Kalium-Phosphonat, Dikaliumphosphonat, Monokaliumphosphit, Dinatriumphosphonat, ... Das Phosphonat-Ion (und/oder das entsprechende Salz) wird manchmal falsch als „Phosphit“ bezeichnet.

Alle Produkte, die zur Freisetzung von Phosphonat-Ionen in Pflanzen führen können, sind durch die folgenden Informationen betroffen.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Pflanzenschutzmittel

Phosphonat hemmt direkt Oomycetes-Schimmel. Es wird auch als Auslöser der natürlichen Abwehrkräfte der Pflanze verwendet. Aus diesem Grund sind Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonate (Kaliumhydrogenphosphonat und Dikaliumphosphonat) als Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 „Pflanzenschutzmittel" genehmigt. Um Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, in Verkehr zu bringen, muss ein Antrag beim Pflanzenschutz- und Düngemitteldienst gestellt werden.

Pflanzenschutzmittel, die Kaliumphosphonate oder Dinatriumphosphonat als Wirkstoff enthalten, sind bereits in Belgien zugelassen. Ein Antrag auf Zulassung von Produkten auf der Grundlage anderer Phosphonate als Dinatriumphosphonat oder Kaliumphosphonate ist erst nach Genehmigung des betreffenden Stoffes als Wirkstoff im Rahmen der Verordnung 1107/2009 möglich.

Phosphonate und die Regulierung von Düngemitteln

Phosphonat HPO32- kann im Gegensatz zu Phosphat PO43- von der Pflanze nicht als Quelle für Phosphor verwendet werden. Darüber hinaus kann die Pflanze Phosphonat HPO32- nicht zu Phosphat PO43- oxidieren.

Daher kann Phosphonat nicht als Nährstoff angesehen werden und kann nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel oder den Königlichen Erlass vom 28/01/2013 über Düngemittel fallen.

Im Dezember 2011 schlug ein spanisches Unternehmen vor, Kalium-Phosphonat in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel aufzunehmen. Die Fertilisers Working Group‚ eine Arbeitsgruppe von Mitgliedstaaten und Kommission, wies die Aufnahme zurück, aufgrund der fehlenden ernährungsphysiologischen Auswirkungen des Stoffes.

Diese Auffassung wurde von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung an die Mitgliedstaaten vom 13. Januar 2015 bestätigt. Diese Mitteilung folgte auf die Mitteilung der Kommission an die Interessenvertreter vom 1. September 2014.

Phosphonate, Fosetyl & RHG

Der Einsatz von Phosphonat-haltigen Produkten auf Pflanzen kann zu Rückständen in den geernteten Erzeugnissen führen. In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Fosetyl(-Aluminium) festgesetzt. Phosphonate (Salze der Phosphonsäure) fallen unter die Rückstandsdefinition für Fosetyl(-Aluminium).

Die Anwesenheit von Phosphonaten (als Phosphonsäure analysiert) in einem pflanzlichen Lebensmittel ist daher ein Hinweis darauf, dass Fosetyl(-Al) und/oder Phosphonate verwendet wurden. Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) führt Eiregelmäßig Kontrollen der Haltung der Rückstandshöchstgehalte durch.

Schlussfolgerung

Produkte, die Phosphonat enthalten, fallen in den Geltungsbereich der Verordnung 1107/2009 „Pflanzenschutzmittel“. Phosphonat enthaltende Düngemittel gelten als nicht konform mit der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 und dem Königlichen Erlass vom 28/01/2013 über Düngemittel.

Der Einsatz von Phosphonat mit Düngemitteln kann zu Rückständen führen, die die Rückstandshöchstgehalte übersteigen.