Sprühapparatur

Das nachfolgende Dokument richtet sich vor allem an die Hersteller von Sprühapparatur. Es erklärt die Klassifizierung von abdriftreduzierenden Sprühapparaturen und -düsen und das zu befolgende Verfahren für die Registrierung dieses Materials in Belgien.

Die Liste der abdriftreduzierenden Apparatur finden Sie hier.

Kontrolle

Die vorgeschriebene Kontrolle von Sprühapparatur ist im ministeriellen Beschluss vom 25. August 2004 über die vorgeschriebene Kontrolle von Sprühapparatur geregelt.

Laut diesem Beschluss muss die gesamte Sprühapparatur, ausgenommen Rückensprüher und Drucksprüher oder Sprüher, bei denen die Flüssigkeit durch Schwerkraft verteilt wird, die in Belgien eingesetzt wird, geprüft werden. Das Ziel dieser Kontrolle besteht in der Erkennung von Funktionsstörungen und der Ermittlung ihrer Ursachen. Dies muss zur Verbesserung des Zustandes der im Gebrauch befindlichen Apparatur führen.
Alle Besitzer von Sprühapparatur werden persönlich benachrichtigt. Die Sprühapparatur muss alle 3 Jahre kontrolliert werden. Neue Apparatur, die nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses in Gebrauch genommen wurde, muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Verkaufsdatum kontrolliert werden.

Das Département du Génie Rural des CRA in Gembloux ist für die Organisation der Kontrolle im französisch- und deutschsprachigen Landesteil verantwortlich, das Departement mechanisatie, arbeid, gebouwen, dierwelzijn en milieubeveiliging des ILVO in Merelbeke organisiert die Kontrolle im niederländischsprachigen Landesteil.

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