Bevor ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird, ist das Risiko für den Verbraucher durch die Exposition gegenüber Rückständen dieses Pflanzenschutzmittels über Lebensmittel zu bewerten, und es sind Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRL) festzulegen. Das Risiko für den Verbraucher wird auch nach der Zulassung im Rahmen der Kontrolle und Überwachung untersucht (siehe z. B. unseren jüngsten Bericht über den europäischen Jahresbericht).
Zurzeit wird diese Risikobewertung für jeden Stoff getrennt durchgeführt. Auf EU-Ebene wird jedoch seit mehreren Jahren an der Entwicklung einer wissenschaftlichen Methodik gearbeitet, um die Gesundheitsrisiken für Verbraucher abzuschätzen, die über die Nahrung verschiedenen Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind, die ähnliche Wirkungen haben und daher zusammen ein höheres (kumulatives) Risiko darstellen können.
Um eine solche kumulative Risikobewertung zu ermöglichen, sollten alle Wirkstoffe auf der Grundlage ihrer gemeinsamen toxikologischen Wirkungen auf ein bestimmtes Organ oder System gruppiert werden. Nur Stoffe innerhalb einer solchen Gruppe können zum gleichen Kumulationseffekt beitragen. Für Auswirkungen auf das Nerven- und das Schilddrüsensystem wurden die bestehenden Stoffe bereits in Gruppen eingeteilt, während für andere Organe/Systeme (z. B. Leber, Augen, Nebenniere und Fortpflanzungssystem) die Einteilung in Gruppen noch in der Entwicklung ist.
Am 29. April veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Ergebnisse einer Pilotstudie, in der eine kumulative Risikobewertung für die beiden bereits definierten Gruppen von Substanzen mit (akuten) Auswirkungen auf das Nervensystem einerseits und Substanzen mit möglichen (chronischen) Auswirkungen auf das Schilddrüsensystem andererseits durchgeführt wurde. Dabei wurden die von mehreren EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2016 gesammelten Ergebnisse der Rückstandsüberwachung verwendet.
Auf der Grundlage dieser ersten kumulativen Risikobewertungen scheint eine Anpassung der MRL-Werte für einzelne Stoffe oder eine Anpassung bestehender Zulassungen noch nicht erforderlich zu sein. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ auf der Website der EFSA.
Weitere kumulative Risikobewertungen werden, beispielsweise für andere toxikologische Wirkungen, in den kommenden Jahren durchgeführt. In der Zwischenzeit wird weiter an der Optimierung der Methodik und der Software gearbeitet, die für die effiziente Durchführung solch komplexer Berechnungen erforderlich sind, sowie an der strukturierten Erfassung möglichst vieler Daten und Informationen, um das kumulative Risiko in Zukunft mit größerer Sicherheit abschätzen zu können.