Chronologie des Plans zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Der massive Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien führt zu einer regelmäßigen Exposition gegenüber einem Stoff oder einem Mix von Stoffen, deren Unschädlichkeit für die Umwelt und die menschliche Gesundheit regelmäßig in Zweifel gezogen wird. Ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel eine solche Gefahr birgt, sehen die Rechtsvorschriften Schutzmaßnahmen bzw. ein Verkaufs- und Verwendungsverbot des betreffenden Pflanzenschutzmittels vor. Mit diesen Maßnahmen wird jedoch nicht der in der Öffentlichkeit zunehmenden Besorgnis Rechnung getragen.

Deshalb hielt die belgische Regierung es für notwendig, mit dem Gesetz aus dem Jahre 1998 über Produktnormen diese Regelungen um einen Plan zu ergänzen, der die effektive Minderung des Risikos durch den massiven Einsatz von Pestiziden bezweckt. Mit der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden haben das europäische Parlament und der Rat der EU die Mitgliederstaaten verpflichtet, einen solchen Aktionsplan auszuarbeiten.

Der föderale Plan zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird über aufeinanderfolgende Programme umgesetzt. Auf nachstehenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu diesen Programmen:

Seit 2013 ist der Föderalplan eng auf die Regionalpläne abgestimmt. Sämtliche Pläne sind im nationalen Aktionsplan NAPAN (Abkürzung für Nationaal Actieplan Plan d'Action National) vereinigt.