Phytolizenz

Was ist eine Phytolizenz?

Eine Phytolizenz ist eine Bescheinigung der Föderalbehörde, die angibt, dass Sie als professioneller Verwender, Verteiler oder Berater in korrekter Weise mit Pflanzenschutzmitteln umgehen können.

Für wen ist sie verpflichtet?

Eine Phytolizenz ist verpflichtet für Personen, die:

  • Pflanzenschutzmittel für professionelle Verwendung oder Zusatzstoffe kaufen, aufbewahren oder verwenden im Rahmen ihrer professionellen Tätigkeiten;
  • zu Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen beraten;
  • Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe verteilen oder verkaufen.

Eine Phytolizenz wird nur natürlichen Personen erteilt.

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Welche Phytolizenzen gibt es?

Es gibt 5 Typen:

  • NP: Vertrieb von Produkten für die nicht-berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten
  • P1: Assistent bei Gebrauch zu beruflichen Zwecken
  • P2: Gebrauch der Produkte in der beruflichen Tätigkeit
  • P3: Vertrieb von Produkten für die (nicht-) berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten
  • PS: Spezifische berufliche Anwendung

Mit einer P3-Lizenz darf man die Aufgaben einer NP-, P1- und P2-Lizenz ausführen.

Jeder professionelle Verwender, Verteiler oder Berater muss über eine Phytolizenz verfügen, egal in welchem Sektor er tätig ist.

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Wie reiche ich einen Antrag ein?

Eine Phytolizenz wird nur volljährigen natürlichen Personen und nicht juristischen Personen erteilt. Ein Antrag ist also in eigenem Namen einzureichen.

Nehmen Sie jetzt schon Ihre Nationalregisternummer und die Unternehmens- und Niederlassungseinheitsnummer Ihrer beruflichen Tätigkeit, wenn Sie darüber verfügen (wie zugeteilt von der Kreuzungsbank der Unternehmen).

Ein Beweis oder eine Kopie Ihres Diploms, Ihres Zeugnisses oder Ihrer Bescheinigung ist Ihrem Antrag beizufügen (auβer wenn Ihre Bildungseinrichtung oder Ausbildungsanstalt die Abteilung Pestizide und Düngemittel über Ihre erfolgreiche Teilnahme informiert hat; dann ist das nicht mehr nötig).

Sie brauchen keine eID (elektronischen Personalausweis), um einen Antrag einreichen zu können.

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Gültige Diplome und Zeugnisse

Die Diplome, Zeugnisse und ausländischen Lizenzen in der folgenden Liste kommen in Betracht für die Beantragung einer Phytolizenz: gültige Diplome und Zeugnisse.

Wenn Sie nicht über ein derartiges Diplom oder Zeugnis verfügen, müssen Sie über den Fortbildungsunterricht an der Grundausbildung und/oder am Examen teilnehmen, bevor Sie eine Phytolizenz beantragen können.

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Online oder schriftliche Beantragung

Klicken Sie auf den untenstehenden Link und füllen Sie die erbetenen Angaben aus.

Online-Beantragung

Geben Sie Ihre E-Mailadresse ein und erhalten Sie alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Beantragung über E-Mail (kontrollieren Sie auch Ihre Spam-Inbox!).

Die Abteilung Pestizide und Düngemittel kommuniziert immer mehr elektronisch! Wenn Sie Ihre E-Mailadresse eingeben, werden Sie auch per E-Mail über die Phytolizenz-Gesetzgebung informiert und laufen Sie nicht die Gefahr, wichtige Informationen zu verpassen!

Das schriftliche Antragsformular steht hier zur Verfügung.

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Anmeldung mit meiner eID

Jeder Inhaber einer Phytolizenz verfügt über einen Online-Account und hat über seine eID (elektronischen Personalausweis) direkten Zugang zu seinem Account.

Installieren Sie einen Kartenleser auf Ihrem Computer und befolgen Sie die folgenden Schritte:

  • Führen Sie Ihren Personalausweis in den Kartenleser ein.
  • Klicken Sie auf die untenstehende Abbildung.
  • Identifizieren Sie sich über Ihre PIN.

Anmeldung mit meiner eID

Vorsicht!  Wenn bei der Anmeldung Probleme/Fehlermeldungen angezeigt werden, konsultieren Sie http://eid.belgium.be und lesen Sie u.a., was Sie machen sollen, wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, wie Sie die letzte Version der Software herunterladen können, wie Sie eventuelle Probleme mit Ihren Browsereinstellungen lösen können, wie Sie Ihre eID testen können, ...'

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Zusätzliche Ausbildung?

Jeder Phytolizenz-Inhaber muss während der Gültigkeitsdauer seiner Lizenz an einer bestimmten Zahl von Ausbildungsaktivitäten teilnehmen. Diese Ausbildungsaktivitäten fallen unter die Zuständigkeit der Regionen.

Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Kenntnisse über Pflanzenschutz zu erweitern und die Inhaber über verbesserte und/oder neue Verfahren zu informieren.

Vorträge, Feldbesuche, Seminare, Demonstrationsprojekte, … gehören zum Angebot.

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An wie vielen Ausbildungsaktivitäten muss ich teilnehmen?

Die Zahl der Ausbildungsaktivitäten, an denen Sie teilnehmen müssen, hängt von der Lizenz, die Sie haben, ab. Jeder Inhaber  kann, innerhalb der Gültigkeitsdauer seiner Lizenz, selber bestimmen, wann und wo er an einer Ausbildungsaktivität teilnimmt.

 

Mindestzahl der auszuführenden Aktivitäten

NP ‘Vertrieb von Produkten für die nicht-berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten’

2

P1 ‘Assistent bei Gebrauch zu beruflichen Zwecken’

3

P2 ‘Gebrauch der Produkte in der beruflichen Tätigkeit’

4

P3 ‘Vertrieb von Produkten für die (nicht-) berufliche Verwendung oder Beratung zu diesen Produkten’

6

Ps ‘Spezifische berufliche Anwendung’

2

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Wie können Sie sich dazu anmelden?

Die Kommunikation über Ausbildungsaktivitäten erfolgt über die Organisatoren der Aktivität.

Konsultieren Sie die Fachpresse und Berufsorganisationen! Sie zeigen ihr Angebot in der Presse und auf ihren Websites.

Die Ausbildungsaktivitäten fallen unter die Zuständigkeit der Regionen. Bei Fragen können Sie mit der zuständigen Region Kontakt aufnehmen.

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