Düngemittel

Die folgenden Produktgruppen können zur Fütterung der Gewächse und zur Verbesserung der Bodenqualität verwendet werden:

  • Düngemittel
  • Bodenverbesserungsmittel
  • Kultursubstrate
  • Klärschlamm
  • verwandte Erzeugnisse

Produkte, die unter die Düngeprodukte-Gesetzgebung fallen  

Ein Düngemittel, ein Bodenverbesserungsmittel, ein Kultursubstrat, Klärschlamm oder ein verwandtes Erzeugnis kann in Belgien nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es handelt sich um ein Düngeprodukt, das der Verordnung 2019/1009 entspricht oder
  • es handelt sich um ein Düngemittel, ein Bodenverbesserungsmittel, ein Kultursubstrat oder ein verwandtes Erzeugnis aus Anhang I des Königlichen Erlasses vom 28. Januar 2013.

Produkte, die nicht unter Anhang I des Königlichen Erlasses vom 28/01/2013 fallen, können mittels einer Ausnahmeregelung für Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate und verwandte Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden. Für Klärschlamm muss eine Zulassung beantragt werden.

Antragsverfahren für die Ausnahmeregelung

Eine Ausnahmeregelung erlaubt es, ein Erzeugnis als Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrat oder verwandtes Erzeugnis in Verkehr zu bringen. Für Produkte, die nicht unter Anhang I des Königlichen Erlasses vom 28. Januar 2013 fallen, kann gemäß Artikel 5 eine Ausnahmeregelung erteilt werden.

Um eine Ausnahmeregelung zu bekommen, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen.

Der Antrag besteht aus einem Dossier, das möglichst viele Informationen über das Erzeugnis enthält. Der genaue Inhalt des Dossiers hängt von der Art des Erzeugnisses ab, aber besteht im Großen und Ganzen aus den folgenden Bestandteilen:

  • der Zusammensetzung, der Art und dem Ursprung des Erzeugnisses
  • der Beschreibung des Produktionsprozesses
  • dem landwirtschaftlichen Wert / Garantien
  • einem Analysebericht eines anerkannten Labors mit dem (den) einschlägigen Parameter(n)
  • der Bestimmung (den Bestimmungen), der Dosierung (den Dosierungen) und der Gebrauchsanleitung(den Gebrauchsanleitungen)
  • einem Modell des Etiketts oder dem Begleitdokument

Wenn das Erzeugnis, für das eine Ausnahmeregelung beantragt wird, ein Abfallstoff ist, kann nur eine Ausnahmeregelung erteilt werden, nachdem die Region die Zulassung gegeben hat, den Abfallstoff in der Landwirtschaft zu verwerten. Dazu muss das Erzeugnis zu einer Positivliste gehören oder durch ein Verwendungszeugnis, eine Rohstofferklärung oder eine Prüfbescheinigung abgedeckt sein. In diesem Fall müssen Sie dem Dossier auch eine Kopie dieses Verwendungszeugnisses, der Rohstofferklärung oder der Prüfbescheinigung  beifügen (oder nachweisen, dass ein Antrag dafür gestellt wurde).

Die folgenden Instanzen sind für Abfallstoffe zuständig:

Abgabe

Nach Empfang Ihres Antrags schickt der Dienst Pflanzenschutzmittel und Düngeprodukte Ihnen eine Rechnung für die Zahlung der Abgabe in Höhe von € 1500 an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Produkte.

Zeitraum

Die Ausnahmeregelung wird für einen Zeitraum von maximum 5 Jahren erteilt und kann für einen Zeitraum von jeweils maximum 5 Jahren erneuert werden.

Gegenseitige Anerkennung

Weitere Informationen über das belgische Verfahren der gegenseitigen Anerkennung finden Sie hier.

Ausnahmeregelungen/Zulassungen konsultieren

Ausnahmeregelungen/Zulassungen konsultieren, die für Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Klärschlamm oder verwandte Erzeugnisse erteilt wurden.